Terms & conditions
All in Rhein-Main
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
Für die private Ferienunterkunft „All in Rhein-Main“ in Ginsheim-Gustavsburg.
Stand: September 2026 Ergänzende Vertragsunterlagen
Die Hausordnung und Nutzungshinweise gelten ergänzend, soweit in diesen Bedingungen darauf Bezug genommen wird.
Die Hausordnung und Nutzungshinweise gelten ergänzend, soweit in diesen Bedingungen darauf Bezug genommen wird.
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung der Bedingungen
- Vermieter und Vertragspartner des Gastes ist der im Impressum dieser Homepage bezeichnete Betreiber der Ferienunterkunft „All in Rhein-Main“.
- Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Verträge über die zeitlich befristete Überlassung der Ferienunterkunft „All in Rhein-Main“ zu Beherbergungszwecken sowie für alle damit verbundenen Leistungen und kostenpflichtigen Zusatzangebote.
- Die Unterkunft wird ausschließlich zum vorübergehenden Aufenthalt überlassen. Ein dauerhaftes Wohnraummietverhältnis wird nicht begründet.
- Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung und Nutzungshinweise sind Bestandteil des Beherbergungsvertrags.
- Mit der Vornahme einer Buchung bestätigt der Gast, dass er vor Abschluss der Buchung die Möglichkeit hatte, diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung einzusehen. Mit Abschluss der Buchung erkennt er deren Geltung für sich und die von ihm angemeldeten Mitreisenden verbindlich an.
- Der buchende Gast ist verpflichtet, die mitreisenden Personen über die geltenden Bedingungen und die Hausordnung zu informieren. Er trägt dafür Sorge, dass auch die Mitreisenden die darin enthaltenen Verpflichtungen einhalten.
- Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen.
- Bei Buchungen über eine externe Buchungsplattform gelten ergänzend die dort wirksam einbezogenen Buchungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Plattform für Vertragsschluss, Zahlung oder Stornierung abweichende Bestimmungen vorgibt, gehen diese für die jeweilige Plattformbuchung vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der in der Buchungsbeschreibung bezeichneten Ferienunterkunft für den ausgewählten Buchungszeitraum und die bestätigte Anzahl an Gästen.
- Zum Vertragsumfang gehören ausschließlich die in der Buchungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungen und Bereiche.
- Ausstattungsbeschreibungen und Abbildungen dienen der Beschreibung der Unterkunft. Geringfügige Abweichungen, welche die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
- Außenpool, Sauna und Trainingsraum werden entsprechend der Buchungsbeschreibung und der Hausordnung als zusätzliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Soweit sie nicht ausdrücklich als garantierte Hauptleistung bezeichnet werden, kann ihre Nutzung insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, Wartungsarbeiten, Reinigung, technischen Störungen sowie Sicherheits- oder Hygieneanforderungen vorübergehend eingeschränkt sein.
- Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes bei erheblichen Beeinträchtigungen der vereinbarten Beherbergungsleistung bleiben unberührt.
- Der Whirlpool ist nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn dessen kostenpflichtige Nutzung ausdrücklich hinzugebucht oder nachträglich vereinbart wurde.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
- Die Darstellung der Unterkunft auf der Homepage dient der Information über die verfügbaren Leistungen und Buchungsmöglichkeiten.
- Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Gast eine verbindliche Buchung für den ausgewählten Zeitraum, die angegebene Personenzahl und die angezeigten Leistungen ab.
- Bei einer als Sofortbuchung ausgestalteten Buchung kommt der Beherbergungsvertrag unmittelbar mit dem ordnungsgemäßen Abschluss des Buchungsvorgangs zustande.
- In allen anderen Fällen kommt der Vertrag mit Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
- Mit Abschluss der Buchung akzeptiert der Gast diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung und Nutzungshinweise als verbindlichen Bestandteil des Beherbergungsvertrags.
- Der Gast erhält eine elektronische Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Buchungsdaten.
- Der buchende Gast muss mindestens 18 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
- Bucht der Gast zugleich für weitere Personen, erklärt er, zur Buchung für diese Personen berechtigt zu sein.
- Der Gast ist verpflichtet, seine Buchungsdaten und die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen und erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gilt der im Buchungsvorgang und in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis.
- Der Gesamtpreis enthält alle bei Vertragsschluss zwingend vorhersehbaren Preisbestandteile. Freiwillig hinzugebuchte Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen.
- Der vollständige Mietpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig, sofern in der Buchungsbestätigung kein abweichender Zahlungstermin angegeben ist.
- Die verfügbaren Zahlungsmittel werden dem Gast vor Abschluss der Buchung angezeigt.
- Zugangscodes, digitale Zutrittsberechtigungen oder sonstige Zugangsdaten können bis zum vollständigen Eingang der fälligen Zahlung zurückbehalten werden.
- Befindet sich der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Vermieter nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Kostenpflichtige Zusatzleistungen, insbesondere Whirlpool-Nutzung, genehmigte Veranstaltungen, Foto-/Filmaufnahmen oder sonstige ausdrücklich vereinbarte Zusatznutzungen, werden nur geschuldet, wenn sie vom Gast verbindlich gebucht oder nachträglich ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 5 Belegung und zulässige Nutzung
- Die Unterkunft darf ausschließlich von den in der Buchung angegebenen und bestätigten Personen genutzt werden.
- Eine Überschreitung der bestätigten Personenzahl, die Aufnahme nicht angemeldeter Übernachtungsgäste, die Untervermietung oder eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
- Externe Besucher und Tagesgäste sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters zulässig.
- Die Unterkunft darf grundsätzlich nur zu privaten Beherbergungszwecken genutzt werden.
- Partys, Veranstaltungen, Coachings, Fotoshootings, Filmaufnahmen, gewerbliche Tätigkeiten oder vergleichbare Nutzungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
- Die Nutzung des Innenbereichs des Apartments für genehmigte Veranstaltungen, Coachings, Fotoshootings oder sonstige gewerbliche Zwecke ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft, die Außenanlagen, die technischen Einrichtungen und das Inventar sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln.
§ 6 Anreise, Zugang und Abreise
- Die Unterkunft steht am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung, sofern keine abweichende Anreisezeit vereinbart wurde.
- Am Abreisetag ist die Unterkunft spätestens bis 10:00 Uhr vollständig zu verlassen.
- Eine frühere Anreise oder spätere Abreise bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung.
- Der Zugang zum Apartment erfolgt grundsätzlich über die Terrasse mithilfe der ABUS App. Der Gast ist verpflichtet, die App rechtzeitig vor der Anreise zu installieren, sich zu registrieren und die für die Freischaltung erforderliche E-Mail-Adresse rechtzeitig mitzuteilen.
- Der Gast ist dafür verantwortlich, während des Aufenthalts ein funktionsfähiges Endgerät sowie den Zugriff auf die ABUS App sicherzustellen.
- Entstehen durch eine vom Gast zu vertretende verspätete Einrichtung, verlorene Zugangsdaten, einen entladenen Geräteakku, Bedienfehler oder ein selbst verursachtes Aussperren zusätzliche Aufwendungen, kann der Vermieter die tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Kosten berechnen.
- Bei später Anreise oder früher Abreise ist auf die Nachbarschaft besondere Rücksicht zu nehmen. Gespräche, Gepäcktransport, Fahrzeugtüren, Musik und sonstige Geräusche sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Bei der Abreise sind Fenster und Türen zu schließen, Lichter und nicht benötigte Geräte auszuschalten, die Heizung angemessen herunterzudrehen und die Wohnungstür über die ABUS App zu verriegeln.
§ 7 Hausordnung und Rücksichtnahme
- Die bei der Buchung einsehbare Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags.
- Die Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie die Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr sind einzuhalten.
- Ab 22:00 Uhr dürfen Terrasse, Pooldeck und sonstige Außenflächen nur bei Zimmerlautstärke genutzt werden.
- Partys, nicht genehmigte Veranstaltungen, erhebliche Ruhestörungen sowie ein Verhalten, das die Nachbarschaft oder andere Personen unzumutbar beeinträchtigt, sind untersagt.
- Im gesamten Innenbereich besteht absolutes Rauch- und Dampfverbot. Dies gilt insbesondere für Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer und Shishas.
- Der Konsum von Cannabis ist im Innenbereich untersagt. Im Außenbereich ist jede Geruchs- oder Rauchbelästigung anderer Personen zu vermeiden.
- Besitz, Konsum, Anbau, Weitergabe oder Verkauf illegaler Drogen und Betäubungsmittel sind auf dem gesamten Grundstück untersagt.
- Offenes Feuer, eigene Feuerschalen, Grillkohle, Feuerwerkskörper und echte Kerzen sind untersagt. Der vorhandene Gasgrill darf nach Maßgabe der Hausordnung genutzt werden.
- Das Laden von Elektrofahrzeugen über normale Haushaltssteckdosen der Unterkunft ist untersagt.
- E-Bike-Akkus dürfen nur unter Aufsicht, nicht über Nacht und nicht in unmittelbarer Nähe brennbarer Gegenstände geladen werden.
- Private Post- und Paketzustellungen an die Anschrift der Unterkunft sind nicht gestattet.
§ 8 Haustiere
- Haustiere sind in der Unterkunft und den zur Unterkunft gehörenden Bereichen grundsätzlich nicht gestattet.
- Dies gilt insbesondere für Apartment, Terrasse, Poolbereich, Whirlpool, Sauna und Gym.
- Eine Mitnahme von Haustieren ist nur zulässig, wenn vor Vertragsschluss ausdrücklich eine individuelle abweichende Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde.
§ 9 Pool, Sauna und Gym
- Die Nutzung von Pool, Sauna und Trainingsraum richtet sich nach den ausgeschilderten Nutzungszeiten und der Hausordnung.
- Für den Außenpool gelten grundsätzlich
folgende Nutzungszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 16:00 bis 21:00 Uhr
- Freitag und Samstag: 16:00 bis 22:00 Uhr
- Abweichungen aufgrund von Wetter, Wartung, Sicherheit oder technischen Erfordernissen bleiben vorbehalten.
- Sauna und Gym können grundsätzlich täglich von 16:00 bis 21:00 Uhr genutzt werden.
- Die Nutzung der Sauna muss spätestens bis 16:00 Uhr angekündigt werden, wenn eine Vorbereitung oder Aufheizung erforderlich ist.
- Vor der Nutzung von Pool und Sauna ist gründliches Duschen erforderlich.
- Im Pool-, Whirlpool- und Saunabereich gilt Glasverbot. Es dürfen ausschließlich unzerbrechliche Behälter verwendet werden.
- Springen vom Beckenrand ist untersagt.
- In der Sauna muss ein ausreichend großes Handtuch unter den gesamten Körper einschließlich der Füße gelegt werden. Schweiß darf nicht auf das Saunaholz gelangen.
- Geräte, Polster und Trainingsflächen im Gym sind nach der Nutzung zu reinigen beziehungsweise zu desinfizieren. Gewichte und Trainingsgeräte sind an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen.
- Pooldeck und Terrasse dürfen nur mit geeigneten sauberen Badeschuhen betreten werden. Im Gym sind saubere Sportschuhe zu tragen.
- Kinder und Minderjährige dürfen Pool, Whirlpool, Sauna, Gym und technische Einrichtungen nur unter unmittelbarer und dauerhafter Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person nutzen.
- Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich. Die gesetzlichen Verkehrssicherungs- und Haftungspflichten des Vermieters bleiben unberührt.
§ 10 Whirlpool
- Der Whirlpool kann nach Verfügbarkeit als kostenpflichtige Zusatzleistung für einen Zeitraum von zwei Stunden gebucht werden.
- Die Anmeldung muss grundsätzlich spätestens bis 16:00 Uhr am Nutzungstag erfolgen.
- Sofern bei der Buchung nichts Abweichendes
angegeben wird, gelten folgende Preise:
- Mai bis September: 50,00 EUR einschließlich Zugang zum Außenpool
- Oktober bis April: 35,00 EUR; der Außenpool ist während dieses Zeitraums grundsätzlich geschlossen.
- Die Inbetriebnahme und technische Vorbereitung dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person erfolgen.
- Hauptschalter, technische Einstellungen und nicht ausdrücklich freigegebene Bedienelemente dürfen vom Gast nicht betätigt werden.
- Vor der Nutzung ist gründliches Duschen mit Seife erforderlich. Der Whirlpool darf nur mit sauberer Badebekleidung genutzt werden.
- Personen mit offenen Wunden oder gesundheitlichen Einschränkungen, bei denen eine Nutzung medizinisch nicht angezeigt ist, dürfen den Whirlpool nicht nutzen. Im Zweifel ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
- Essen, Glasbehälter sowie eigene Badezusätze, Öle, Salze oder Schaummittel sind untersagt.
- Nach Ende des gebuchten Zeitraums ist der Vermieter zu informieren. Der Gast darf keine technische Nachbereitung selbst durchführen.
§ 11 Veranstaltungen, Coachings, Foto- und Filmaufnahmen
- Veranstaltungen, Coachings, Fotoshootings, Filmaufnahmen und gewerbliche Nutzungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung und einer gesonderten Preisvereinbarung.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann für genehmigte externe Gäste zusätzlich zum Übernachtungspreis ein Entgelt von 50,00 EUR je Person erhoben werden.
- Zusätzlich erforderliche Reinigungskosten werden gesondert berechnet. Wird eine Reinigungspauschale vereinbart, beträgt diese grundsätzlich 150,00 EUR. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
- Für genehmigte Foto- oder Filmaufnahmen kann abhängig von Art, Umfang, Dauer und Verwendungszweck ein Nutzungsentgelt zwischen 500,00 EUR und 1.500,00 EUR pro Tag zuzüglich vereinbarter Reinigungskosten verlangt werden. Der konkrete Preis wird vor der Genehmigung mitgeteilt.
- Benötigte Veranstaltungstechnik, zusätzliches Mobiliar, Geschirr, Besteck oder sonstige Ausstattung sind vom Veranstalter selbst bereitzustellen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
- Inventar und Mobiliar des Apartments dürfen nicht ohne Zustimmung in den Außenbereich verbracht oder für Veranstaltungen verwendet werden.
§ 12 Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
- Die Buchung ist mit dem Zustandekommen des Beherbergungsvertrags verbindlich. Der Gast kann jedoch vor Beginn des gebuchten Aufenthalts jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
- Die Stornierung muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Vermieter eingeht.
- Soweit bei der Buchung kein ausdrücklich
abweichender Stornierungstarif vereinbart wurde,
werden folgende pauschalierte Stornierungskosten berechnet:
- bis einschließlich 61 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 20 % des vereinbarten Beherbergungspreises
- 60 bis 31 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vereinbarten Beherbergungspreises
- 30 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 80 % des vereinbarten Beherbergungspreises
- ab 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 90 % des vereinbarten Beherbergungspreises
- Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung werden 90 % des vereinbarten Beherbergungspreises berechnet.
- Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen. Für die nicht genutzten Übernachtungen werden höchstens 90 % des hierauf entfallenden Beherbergungspreises berechnet.
- Grundlage der Stornierungskosten ist der vereinbarte Beherbergungspreis. Gesondert ausgewiesene Zusatzleistungen, die bis zur Stornierung noch nicht erbracht, vorbereitet oder verbindlich für den Gast beschafft wurden, werden nicht berechnet.
- Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung, Nichtanreise, verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
- Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass aufgrund besonderer Umstände ein höherer Schaden entstanden ist. Ein höherer Betrag kann jedoch nur verlangt werden, wenn der Vermieter den konkreten Schaden unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen und anderweitig erzielter Einnahmen nachweist.
- Der Vermieter wird sich um eine anderweitige Vermietung des stornierten Zeitraums bemühen, soweit dies unter Berücksichtigung des zeitlichen Vorlaufs und der betrieblichen Möglichkeiten zumutbar ist.
- Kann die Unterkunft für den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden, werden die dadurch erzielten Einnahmen nach Abzug gegebenenfalls zusätzlich entstandener Vermittlungs-, Plattform- oder Bearbeitungskosten auf die Stornierungskosten angerechnet. Eine doppelte Vergütung desselben Belegungszeitraums ist ausgeschlossen.
- Bereits geleistete Zahlungen werden mit den berechtigten Stornierungskosten verrechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben wird dem Gast zurückerstattet. Eine weitere Erstattung aufgrund einer erst später zustande gekommenen Ersatzvermietung erfolgt nach deren abschließender Abrechnung.
- Der Gast kann eine geeignete Ersatzperson vorschlagen, die den gebuchten Aufenthalt zu denselben Bedingungen übernimmt. Die Übertragung der Buchung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung darf insbesondere verweigert werden, wenn die Ersatzperson die Buchungsvoraussetzungen nicht erfüllt, die zulässige Belegung überschritten würde oder andere sachliche Gründe entgegenstehen.
- Für die Prüfung und Durchführung eines vom Gast gewünschten Wechsels der buchenden Person dürfen nur die tatsächlich entstandenen angemessenen Mehrkosten berechnet werden.
- Abweichende Stornierungsbedingungen, die bei der Buchung eines Sonderangebots, eines nicht stornierbaren Tarifs oder über eine externe Buchungsplattform ausdrücklich angezeigt und wirksam vereinbart wurden, gehen diesen Regelungen vor.
- Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Minderungsrechte des Gastes, insbesondere bei vom Vermieter zu vertretenden erheblichen Leistungsstörungen oder Mängeln, bleiben unberührt.
- Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.
§ 13 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
- Bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht kein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht.
- Eine verbindliche Buchung kann daher nicht allein deshalb kostenfrei widerrufen werden, weil sie über das Internet, per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen wurde.
- Die in § 12 geregelten Stornierungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
§ 14 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
- Der Vermieter kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- erheblichen oder wiederholten Ruhestörungen
- nicht genehmigten Partys oder Veranstaltungen
- einer erheblichen Überschreitung der vereinbarten Personenzahl
- unerlaubter Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung
- vorsätzlicher oder erheblicher Gefährdung der Unterkunft oder ihrer Einrichtungen
- Besitz, Konsum, Anbau oder Handel mit illegalen Drogen
- Bedrohungen, Gewalt oder erheblichen Belästigungen
- Manipulation von Rauchmeldern, Sicherheitseinrichtungen oder technischen Anlagen
- erheblichem Zahlungsverzug
- Soweit gesetzlich erforderlich, setzt eine Kündigung wegen einer Pflichtverletzung eine vorherige Abmahnung oder eine angemessene Frist zur Abhilfe voraus. Dies gilt nicht, wenn eine Abmahnung offensichtlich erfolglos wäre oder die sofortige Kündigung aufgrund der Schwere des Verstoßes gerechtfertigt ist.
- Im Fall einer berechtigten Kündigung werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung angerechnet. Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Vertragsverletzungen bleiben unberührt.
- Kann der Vermieter die Unterkunft aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht bereitstellen, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.
- Der Vermieter darf dem Gast eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten. Der Gast ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen, sofern keine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht.
§ 15 Reinigung, Schäden und Zusatzkosten
- Der Gast hat die Unterkunft pfleglich zu behandeln und besenrein zu hinterlassen.
- Bei der Abreise sind benutzte Bettwäsche, Handtücher und Bademäntel gesammelt in der Dusche abzulegen. Müll ist zu trennen und in den vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
- Geschirr, Besteck, Gläser, Töpfe, Pfannen, Küchengeräte, Arbeitsflächen und sonstige Küchenutensilien sind gereinigt zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist vollständig zu leeren. Die Spülmaschine darf vor der Abreise eingeschaltet werden.
- Der Gasgrill ist nach der Nutzung gründlich zu reinigen.
- Normale, vertragsgemäße Abnutzung wird nicht berechnet.
- Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden, Verluste und über die normale Nutzung hinausgehende Verschmutzungen.
- Entstehen aufgrund einer vom Gast zu vertretenden Pflichtverletzung zusätzliche Reinigungs-, Reparatur-, Entsorgungs- oder Wiederbeschaffungskosten, kann der Vermieter die tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Kosten verlangen.
- Soweit der entsprechende Zusatzaufwand
tatsächlich entstanden ist,
kann der Vermieter anstelle einer konkreten
Einzelabrechnung folgende Pauschalen berechnen:
- Rauchen oder Dampfen im Innenbereich: 250,00 EUR
- grobe Verunreinigung oder erheblicher zusätzlicher Reinigungsbedarf: 150,00 EUR
- Wasserwechsel oder Sonderreinigung des Whirlpools: 150,00 EUR
- nicht gereinigte Elektro- oder Küchengeräte: 50,00 EUR
- nicht gereinigtes Geschirr oder Kücheninventar: 25,00 EUR
- nicht gereinigter Gasgrill: 50,00 EUR
- Dem Gast bleibt bei jeder Pauschale ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden beziehungsweise Zusatzaufwand oder nur ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Zusatzaufwand entstanden ist.
- Übersteigt der nachgewiesene tatsächliche Schaden die Pauschale, darf der Vermieter den höheren Schaden verlangen, sofern er dessen Höhe und Ursache nachweist.
- Fehlende oder schuldhaft beschädigte Textilien
können zum tatsächlichen Wiederbeschaffungswert
berechnet werden.
Die derzeit zugrunde gelegten
Wiederbeschaffungswerte betragen:
- Bademantel: 60,00 EUR
- großes Sauna- oder Badetuch: 35,00 EUR
- normales Handtuch: 15,00 EUR
- Schäden, Defekte, Verluste und besondere Vorkommnisse sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens vor der Abreise, mitzuteilen.
§ 16 Mängelanzeige und Abhilfe
- Der Gast ist verpflichtet, bei der Anreise erkennbare Mängel sowie während des Aufenthalts auftretende Störungen unverzüglich mitzuteilen.
- Der Vermieter muss Gelegenheit erhalten, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen.
- Unterlässt der Gast eine zumutbare Mängelanzeige schuldhaft und hätte der Vermieter den Mangel beheben können, können die gesetzlichen Rechte des Gastes insoweit eingeschränkt sein.
- Eine eigenmächtige Beauftragung Dritter auf Kosten des Vermieters ist nur zulässig, wenn der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist oder eine sofortige Maßnahme zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich ist.
- Gesetzliche Rechte des Gastes bei Mängeln bleiben im Übrigen unberührt.
§ 17 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie
- soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
- Für eingebrachte Wertgegenstände, Bargeld, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Die Nutzung von Pool, Whirlpool, Sauna, Gym, Terrasse, Gasgrill und sonstigen Freizeiteinrichtungen erfolgt unter Beachtung der Hausordnung und in eigener Verantwortung. Die gesetzlichen Sicherheits- und Haftungspflichten des Vermieters bleiben unberührt.
§ 18 WLAN und Internetnutzung
- Soweit ein Internetzugang bereitgestellt wird, handelt es sich um eine ergänzende Leistung. Eine jederzeit störungsfreie oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit wird nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Gast darf den Internetzugang nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.
- Insbesondere untersagt sind illegales Filesharing, rechtswidrige Downloads, die Verbreitung strafbarer Inhalte und sonstige Verletzungen von Urheber-, Persönlichkeits- oder Schutzrechten.
- Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und erforderliche Kosten, die er oder eine ihm zurechenbare Person durch eine schuldhafte rechtswidrige Nutzung verursacht.
- Der Gast stellt den Vermieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einer vom Gast oder einer ihm zurechenbaren Person schuldhaft begangenen Rechtsverletzung beruhen.
§ 19 Datenschutz und Meldedaten
- Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Vertrags, zur Zahlungsabwicklung, zur Kommunikation, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Bearbeitung etwaiger Ansprüche verarbeitet.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Homepage.
- Soweit gesetzliche Melde- oder Identifizierungspflichten bestehen, ist der Gast verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
- Gesetzlich erforderliche Meldescheine und sonstige Nachweise werden für die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.
§ 20 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Gast darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
- Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Gastes, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Gast nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 21 Verbraucherschlichtung
- Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters.
- Gleiches gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt und kein zwingender Verbrauchergerichtsstand entgegensteht.
§ 23 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Es gilt diejenige Fassung dieser Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen, die dem Gast bei Abschluss seiner Buchung zur Verfügung gestellt wurde.

